"Das WESENTLICHE ist nicht, bemerkenswerte DINGE zu tun, sondern einfache Dinge mit ÜBERZEUGUNG zu tun, so dass ihr WERT enorm ist."
Liebe Patienten, Kinder und Angehörige,
der Bundestag hat am 8.September 2022 eine Neufassung des IfSG beschlossen. § 28b IfSG schreibt zwingend eine Maskenpflicht (FFP2) für Patienten und Besucher von "Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe" vor. Diese gilt vom 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 und zwar unabhängig von einer festgestellten epidemischen Lage.
Ergotherapie erfolgt nach ärztlicher Diagnose auf kassen- oder privatärztlicher Verordnung und bescheinigt immer eine ärztliche Notwendigkeit.
Mein ganzheitlicher BEHANDLUNGSANSATZ befähigt Menschen durch bedeutungsvolle AKTIVITÄTEN im eigenen Umfeld wieder selbständig zu werden.